Wo du fliegen darfst - Fortführung

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Drohne fliegen im Garten, Wohngebiet oder Naturschutzgebiet: Was ist erlaubt?

Wenn Einsteiger ihre Drohne das erste Mal auspacken, ist der Impuls groß, sie direkt im eigenen Garten oder im nächsten Stadtpark auszuprobieren. Doch genau hier lauern rechtliche Fallstricke.

1. Fliegen im eigenen Garten und über Wohngrundstücken

Darf ich im Wohngebiet fliegen? Das ist eine der häufigsten Fragen. Bei Drohnen unter 249 Gramm (wie der Lito X1 oder Mini 5 Pro) gilt eine Sonderregelung:

  • Das Verbot: Grundsätzlich ist das Fliegen über Wohngrundstücken verboten, um die Privatsphäre der Nachbarn zu schützen.

  • Die Ausnahme für Mini-Drohnen: Wenn deine Drohne unter 249g wiegt und keine Kamera hat, dürftest du fliegen. Da moderne Drohnen aber hochauflösende Kameras besitzen, greift das Verbot wieder.

  • Die Lösung: Du darfst über Wohngrundstücken fliegen, wenn der betroffene Eigentümer oder Nutzungsberechtigte explizit zugestimmt hat. Wenn du also im eigenen Garten fliegst und dein Grundstück nicht verlässt (und die Privatsphäre der Nachbarn nicht durch Einblicke verletzt), ist das okay. Willst du über Nachbars Garten fliegen, frage ihn vorher!

2. Drohnen im Naturschutzgebiet (NSG)

Hier gilt in Deutschland ein striktes Betriebsverbot. Naturschutzgebiete und Nationalparks dienen dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt. Drohnen können Vögel oder Wildtiere in Stress versetzen.

  • Achtung Verwechslungsgefahr: Ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist nicht automatisch für Drohnen gesperrt (hier entscheiden oft die lokalen Satzungen), ein Naturschutzgebiet (NSG) hingegen fast immer.

  • Genehmigungen: Anträge bei den lokalen Umweltbehörden auf Erteilung einer Flugerlaubnis in solchen Gebieten werden im Freizeitbereich für Hobby-Drohnenpiloten in der Regel konsequent abgelehnt. Erspare dir den Ärger und suche dir außerhalb ein schönes Motiv.

3. Wälder und freies Feld

Außerhalb von Naturschutzgebieten ist das Fliegen über Feldern, Wiesen und Wäldern meist unkompliziert möglich. Achte im Wald jedoch darauf, dass du freie Sicht auf deine Drohne behältst und keine Wildtiere aufschreckst.

NOTAMs

Neben den festen geografischen UAS-Gebieten gibt es auch sogenannte NOTAMs (Notice to Air Mission).

NOTAMs informieren über vorübergehende, zeitlich begrenzte Einschränkungen oder Besonderheiten im Luftraum. Dazu können beispielsweise Großveranstaltungen, Polizeieinsätze, Staatsbesuche oder andere Ereignisse gehören, die den Luftraum zeitweise einschränken.

Prüfe daher vor jedem Flug nicht nur die bekannten geografischen UAS-Gebiete, sondern auch, ob für dein Fluggebiet aktuelle NOTAMs veröffentlicht wurden.