Wo darf ich mit meiner Drohne fliegen?
Die Akkus sind geladen, die Drohne ist bereit – aber bevor du startest, solltest du immer prüfen, ob an deinem geplanten Flugort besondere Einschränkungen gelten.
In Deutschland gibt es sogenannte geografische UAS-Gebiete. In diesen Bereichen kann der Betrieb von Drohnen verboten, eingeschränkt oder an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein.
Solche Gebiete gibt es beispielsweise rund um:
- Flugplätze und Flughäfen,
- Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften,
- Industrie- und Energieanlagen,
- Bundesfernstraßen,
- Bundeswasserstraßen,
- Bahnanlagen,
- Naturschutzgebiete,
- Wohngrundstücke und
- Menschenansammlungen.
Nicht jedes geografische UAS-Gebiet bedeutet automatisch ein vollständiges Flugverbot.
Je nach Gebiet können bestimmte Abstände, Höhen, Zustimmungen, Genehmigungen oder andere Voraussetzungen gelten.
Gebiet prüfen → geltende Bedingungen lesen → erst danach entscheiden, ob und wie dort geflogen werden darf.
Vor jedem Flug: UAS-Gebiete prüfen
Anstatt dir pauschale Verbotszonen zu merken, solltest du vor jedem Flug die aktuellen geografischen UAS-Gebiete für deinen Standort prüfen.
Drohnenstarter stellt dir dafür eine eigene UAS-Gebietskarte zur Verfügung.
Flugplätze und Flughäfen
In der Umgebung von Flugplätzen und Flughäfen gelten besondere Einschränkungen. Wie groß der betreffende Bereich ist und welche Regeln gelten, hängt vom jeweiligen Flugplatz beziehungsweise Flughafen und dem konkreten geografischen UAS-Gebiet ab. Prüfe deshalb immer die konkrete UAS-Gebietskarte.
Einsatzorte von Polizei, Feuerwehr und Rettungskräften
Einsatzorte müssen besonders geschützt werden. Drohnen dürfen:
- Einsatzkräfte nicht behindern,
- Rettungshubschrauber nicht gefährden und
- laufende Einsätze nicht stören.
Wenn sich während deines Fluges unerwartet ein Rettungs- oder Polizeihubschrauber nähert, musst du unverzüglich reagieren und den sicheren Betrieb gewährleisten. Bei aktiven Einsatzorten solltest du nicht einfach weiterfliegen, sondern die geltenden Einschränkungen beachten.
Industrie- und Energieanlagen
Rund um bestimmte Industrieanlagen, Kraftwerke, Energieanlagen und vergleichbare sensible Einrichtungen können geografische UAS-Gebiete bestehen. Entscheidend ist, welche Bedingungen am konkreten Standort gelten.
Bundesfernstraßen
Auch entlang von Autobahnen und Bundesstraßen können besondere Einschränkungen für den Drohnenbetrieb gelten. Prüfe deshalb das jeweilige geografische UAS-Gebiet und seine Bedingungen.
Bundeswasserstraßen
Bundeswasserstraßen gehören ebenfalls zu den Bereichen, für die besondere Vorgaben gelten können. Gemeint sind ausdrücklich Bundeswasserstraßen, nicht pauschal alle Gewässer: Nicht jeder See, Fluss oder jedes sonstige Gewässer ist allein deshalb ein geografisches UAS-Gebiet. Je nach Situation können bestimmte Bedingungen oder Ausnahmen gelten. Prüfe deshalb auch hier immer die konkrete UAS-Gebietsinformation.
Bahnanlagen
Rund um Bahnanlagen und Schienenwege können ebenfalls besondere Einschränkungen gelten. Entscheidend sind die für den konkreten Standort geltenden Bedingungen.
Naturschutzgebiete
Naturschutzgebiete und andere besonders geschützte Naturbereiche können ebenfalls geografische UAS-Gebiete sein. Neben dem Luftrecht können hier zusätzlich naturschutzrechtliche Vorgaben relevant sein. Prüfe vor dem Flug genau, welche Regelungen für das konkrete Gebiet gelten.
Wohngrundstücke
Auch bei Wohngrundstücken können besondere Bedingungen gelten. Zusätzlich zum Drohnenrecht müssen insbesondere Privatsphäre, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte beachtet werden. Je nach Situation können Zustimmung und weitere Voraussetzungen eine Rolle spielen.
Menschenansammlungen
Menschenansammlungen dürfen in der offenen Betriebskategorie nicht überflogen werden. Eine einzelne Person oder eine kleine Personengruppe ist jedoch nicht automatisch eine Menschenansammlung. Für unbeteiligte Personen gelten je nach Unterkategorie A1, A2 oder A3 unterschiedliche Regeln. Mehr dazu findest du im Vergleich von A1, A2 und A3.
Was immer gilt
- grundsätzlich maximal 120 Meter zum nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche,
- grundsätzlich Betrieb in direkter Sichtweite (VLOS),
- Menschenansammlungen nicht überfliegen,
- andere Luftverkehrsteilnehmer niemals gefährden und
- besondere lokale und geografische Einschränkungen beachten.
Praxis-Tipp: Verlasse dich nicht auf auswendig gelernte Abstände oder pauschale Verbotslisten. UAS-Gebiete und deren Bedingungen können sich unterscheiden und ändern. Prüfe deshalb vor jedem Flug den konkreten Standort.
